Zeitung bedient sich bei Facebook
Foto eines Verstorbenen ohne Einwilligung veröffentlicht
„Sie freuten sich so auf ihr Baby – Betrunkener rast Liebespaar tot“ und „Mann und schwangere Freundin verbrennen in Auto“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung gedruckt und Online ihre Berichterstattung über einen tragischen Verkehrsunfall. In der Fotostrecke der Online-Ausgabe und in der Printausgabe wird ein nicht verfremdetes Foto des verunglückten Paars gezeigt. Der Beschwerdeführer - ein Angehöriger des Verunglückten – beschwert sich darüber, dass das ungepixelte Bild ohne Einwilligung der Angehörigen dem Facebook-Profil des Verstorbenen entnommen und veröffentlicht wurde. Die Abteilung Verlagsrecht der Zeitung entschuldigt sich bei dem Beschwerdeführer. Sie sichert zu, das Foto nicht erneut zu veröffentlichen und signalisiert die Bereitschaft, eine förmliche Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtsabteilung will abschließend wissen, ob der Beschwerdeführer die Entschuldigung akzeptiert und möglicherweise auf die Durchführung des Beschwerdeverfahrens verzichtet. Der Beschwerdeführer akzeptiert die Entschuldigung nicht. Er hält sie für halbherzig und ärgert sich darüber, dass die Online-Ausgabe das Foto weiterhin ungepixelt veröffentlicht. Die Rechtsabteilung räumt ein, dass die Veröffentlichung des Fotos nicht zu rechtfertigen sei. Sie bietet neben einer förmlichen Unterlassungserklärung den Abdruck ihrer Entschuldigung an. Bisher habe man davon abgesehen, um die Gefühle der Angehörigen nicht erneut zu verletzen. Die Rechtsabteilung bittet den Presserat um Vermittlung. (2011)