Bezeichnung „Pinkelpapst“ in einer Glosse
Der Autor setzt sich mit dem Titel einer Satire-Zeitschrift auseinander
In der Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung erscheint eine Glosse, deren Autor sich mit dem Papst-Titel einer Satire-Zeitschrift beschäftigt. Diese hatte den Papst mit einer weißen Soutane gezeigt, die in Schritthöhe eine gelbe Verfärbung aufwies. Auf der Rückseite der Zeitschrift war der Papst von hinten mit braunverschmutzter Soutane zu sehen. Der Text zu beiden Motiven wies darauf hin, dass man nunmehr die undichten Stellen im Vatikan gefunden habe. (Wegen dieser Veröffentlichung haben sich 182 Beschwerdeführer an den Presserat gewandt, der gegen die Zeitschrift eine öffentliche Rüge aussprach.) Die Glosse enthält die folgende Passage: „Das Problem des Pinkelpapstes besteht nun freilich darin, dass er auf Schritt und Tritt von rudelweisen Wächtern, Aufpassern, Reinigern, Warnrufern und Kittelwechslern umgeben ist.“ Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, dass der Beitrag die Menschenwürde des Papstes verletze. Zudem würden die Gefühle der Gläubigen geschmäht. Für die Zeitung nimmt deren Justitiar Stellung. Er vertritt die Auffassung, dass die Zeitung mit dieser Glosse nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen habe. Der einzige Beschwerdegrund ist aus seiner Sicht, dass zur Beschreibung der gerichtlichen Auseinandersetzung um das umstrittene Titelbild „Parallelen zum Lichtenhagener Pogrom“ gezogen, Vertreter der katholischen Kirche als „heilige Leberwürste“ bezeichnet werden und der Papst selbst als „Symbolfigur homophober, sexistischer und sonstiger faschistoider Ausgrenzungsstrategen“ eingeordnet werde. Das beeinträchtige jedoch weder die Menschenwürde des Einzelnen, geschweige denn der gesamten Katholischen Kirche. Durch die Glosse würden keine religiösen Überzeugungen geschmäht. Diese Werturteile hätten einen unbestreitbaren Tatsachenkern, gehöre es doch zur Bigotterie der Katholischen Kirche als Institution, einerseits z. B. Homosexuelle in ihren eigenen Reihen nicht zu dulden, andererseits aber immer wieder durch Missbrauchsskandale in Erscheinung zu treten. Und weder das Zölibat noch der Ausschluss von Frauen aus geistlichen Ämtern der Katholischen Kirche dürften dem Gesetzgeber in den Sinn gekommen sein, als er das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz formuliert habe. Die Diskrepanz zwischen den Forderungen des eigenen Glaubensbekenntnisses und der Realität einer modernen Gesellschaft legitimierten durchaus eine Bezeichnung wie „heilige Leberwürste“ in Anspielung auf die sprichwörtlichen „beleidigte Leberwürste“ für offizielle Vertreter der Kirche, wenn sie einen entsprechenden Prozess anstrengen.