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Redaktion beruft sich auf „Sondertradition“

Gerade in Zeiten des Internets ist Sensibilität mit Daten Dritter gefragt

Unter der Überschrift „Andere haben Grund zur Verärgerung“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Leserbrief. Darin geht es um ein Ultimatum, das eine Bürgerinitiative dem örtlichen Bürgermeister gestellt haben soll. Der Autor des Leserbriefes tritt in diesem Fall als Beschwerdeführer auf. Er kritisiert, dass zum einen seine Einsendung erheblich gekürzt und zudem seine volle Adresse genannt worden sei. Aus Sicht des stellvertretenden Chefredakteurs steht die Kürzung des Leserbriefes im Einklang mit dem Pressekodex. Die Redaktion weise regelmäßig darauf hin, dass sich die Redaktion das Recht auf die Kürzung von Einsendungen vorbehalte. Aus dem Leserbrief des Beschwerdeführers sei nicht ersichtlich gewesen, dass dieser mit Kürzungen nicht einverstanden sei. Er habe lediglich angegeben, für Rückfragen per E-Mail erreichbar zu sein. Aus Sicht der Redaktion habe kein Klärungsbedarf bestanden. Eine Sinnverfälschung könne die Redaktion nicht erkennen. Zur Adressenangabe stellt der stellvertretende Chefredakteur fest, dass der Einsender in seiner Mail an die Redaktion nur seinen Namen, nicht aber seinen Wohnort angegeben habe. Dies erfülle nicht die redaktionellen Kriterien für einen Abdruck. Weil der Beschwerdeführer als Leserbriefschreiber und als Anrufer in der Redaktion bekannt sei, habe es jedoch keinen Zweifel über seine Identität gegeben. Um den Abdruck zu ermöglichen, seien die Angaben ergänzt worden. Dass auch die Wohnadresse des Einsenders veröffentlicht worden sei, entspreche einer „Sondertradition“ der Redaktion. Bei immer wieder vorkommenden Namensgleichheiten solle auch für die restlichen Leser eine klare Zuordnung möglich sein. Der Einsender in diesem Fall kenne diese Tradition, da in den vergangenen Jahren bereits Leserbriefe von ihm veröffentlicht worden seien. Bisher habe er sich darüber nicht beschwert. Die Redaktion sei also auch in diesem Fall von seinem Einverständnis ausgegangen. (2011)