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Zeitung beachtet nicht die strikte Trennung von Redaktion und Werbung
Die Online-ausgabe einer überregionalen Zeitung veröffentlicht mehrere Reisetipps. Daneben steht ein Hinweis auf den Reiseführerverlag „Marco Polo“. Darunter werden entsprechende Teaser und Links angegeben. Klickt man diese an, gelangt man auf die Website von „Marco Polo“. Eine Leserin sieht in der Kombination aus redaktionellen Hinweisen und der Verbindung zu einem bestimmten Reiseführerverlag eine Werbung, die für den Leser nicht als solche erkennbar ist. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex verstoßen zu haben. Eine Kodex-Verletzung könne nicht vorliegen, da es sich bei den beanstandeten Beiträgen nicht um Anzeigen handele. Es seien vielmehr redaktionelle Beiträge der Marco-Polo-Reiseredaktion, mit der seine Zeitung seit geraumer Zeit kooperiere. Somit sei die Beschwerde – so der stellvertretende Chefredakteur abschließend – unbegründet.