Verletzungen bei einer Schützenfest-Schlägerei
Beschuldigter wurde seiner Vorbildfunktion als Funktionär nicht gerecht
„Schützenfunktionär streckt Festbesucher nieder“ titelt eine Regionalzeitung. Im Bericht schildert sie eine Schlägerei bei einem dörflichen Schützenfest. Zeugenaussagen zufolge habe ein Schützenfunktionär einen jungen Mann niedergeschlagen. Der habe sich bei dem Zwischenfall unter anderem eine Fraktur der rechten Augenhöhle und eine Nasenbeinfraktur zugezogen. Die Polizei ermittle gegen den mutmaßlichen Täter wegen Körperverletzung. Der Mann wird nicht namentlich genannt, aber ausführlich beschrieben. Es handele sich um einen 44-Jährigen, der seit langem im Schützenverein und im Kreisschützenverband aktiv tätig sei. Eine frühere Schützenkönigin, die den Vorfall beobachtet habe, gehe von einem Racheakt aus. Das spätere Opfer habe einen Freund des mutmaßlichen Täters geschlagen, was diesen zu seiner rabiaten Reaktion veranlasst habe. Zeugen hätten berichtet, dass der Schläger auf sein Opfer mit Füßen eintrat, als dieses schon am Boden lag. Ein Leser der Zeitung hält die Berichterstattung für falsch. Sie verstoße in mehreren Punkten gegen den Pressekodex. Die Zeitung lasse es an der nötigen Neutralität und Unvoreingenommenheit mangeln. Auch der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung sieht journalistische Mängel in dem Artikel. Auch wenn die Redaktion auf die Nennung des Namens des Schützenfunktionärs verzichtet habe, genüge die Beschreibung für einen bestimmten Personenkreis, um ihn als Person zu erkennen. Der Beitrag sei zudem zu groß und zu unverständlich präsentiert worden. Die sachliche Richtigkeit des Berichts sei von den Beschuldigten der Redaktion gegenüber nicht angezweifelt worden. Auch das Opfer habe sich nicht beklagt. Gleichwohl hätte die Berichterstattung konsequenter anonymisiert und die Unschuldsvermutung stärker herausgearbeitet werden müssen. Über diese Aspekte habe der Chefredakteur mit dem Autor und dem Lokalchef unmittelbar nach Erscheinen des Beitrags gesprochen.