Angabe der Adresse war ein Irrtum
Sonst hält sich die Redaktion konsequent an die Leserbrief-Richtlinie
Eine Regionalzeitung veröffentlicht den Leserbrief „Schulhof geschlossen - Privileg für eine Minderheit" mit der vollständigen Adresse der Einsenderin. Diese stellt einen Verstoß gegen den Datenschutz fest und sieht presseethische Grundsätze verletzt. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung der Adresse um ein Versehen der Redaktion gehandelt habe. Üblicherweise würde Richtlinie 2.6 des Pressekodex von der Redaktion konsequent befolgt. Im Verlauf von fünf Telefongesprächen habe die Redaktion versucht, die Beschwerdeführerin um Entschuldigung zu bitten. Auch der Datenschutzbeauftragte sei eingeschaltet worden. (2010)