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Redaktion: „Indiskutable Überschrift“

Schärstens distanziert: Kläger als „Tierschutz-Taliban“ bezeichnet

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet unter der Überschrift „Tierschutz-Taliban bedrohen die deutsche Jagd“ über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Diesem liegt die Klage eines Grundstückseigentümers zugrunde, der sich erfolgreich gegen die aus seiner Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft folgende Pflicht, die Jagd auf seinem Grundstück zu dulden, gewehrt hatte. In der Überschrift werden jetzige und mögliche weitere Kläger als „Tierschutz-Taliban“ bezeichnet. In der Unterzeile ist von „Veganer-Justiz“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Rede. Ein Bauer müsse riesige Maisfelder leerfressen lassen, weil ein Tierschutz-Fundamentalist auf einem kleinen Flecken keine Jagd dulde. Der Artikel schildert den fiktiven Fall eines in Berlin lebenden Veganers, der als Eigentümer eines geerbten Grundstücks die Jagd darauf verbieten könne. Der Autor des Artikels beschreibt ausufernde Wildschäden als Folge des Urteils. Für diese sei niemand bereit, Schadensersatz zu leisten. Deshalb lassen sich für die betroffenen Grundstücke keine Pächter mehr finden. Mit dem dörflichen Frieden sei es vorbei. In Berlin jedoch habe einer ein gutes Gewissen. Die Online-Redaktion ändert die Überschrift. Sie verzichtet in der Neufassung auf die Begriffe „Tierschutz-Taliban“ und „Veganer-Justiz“. Die Redaktion distanziert sich schärfstens von der ersten Fassung. Sie spricht von einem groben journalistisch-handwerklichen Fehler, den sie aufrichtig bedauere und für den sie um Verzeihung bitte. Sie dankt ausdrücklich allen Nutzern ihres Internet-Auftritts, die die Redaktion auf die „indiskutable Überschrift“ hingewiesen hätten. Mehrere Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass der Artikel in seiner ursprünglichen Form gegen mehrere presseethische Grundsätze verstoßen habe. Durch die Bezeichnung als „Taliban“ würden der Kläger sowie Jagdgegner, Vegetarier und Veganer verunglimpft. Die Rechtsprechung des EGMR werde durch die Bezeichnung „Veganer-Justiz“ herabgewürdigt. (0401/12/2)