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„Anzugträger mit Knopf im Ohr“

Freichristliche Gemeinde wehrt sich gegen Berichterstattung

Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online anlässlich eines „Tages der offenen Tür“ über eine freichristliche Gemeinde. Diese habe sich in einem Gewerbegebiet mit einem „Medienzentrum“ niedergelassen. Der Reporter beschreibt eingangs seine Eindrücke beim Betreten des Geländes. Dieses mache einen „verschlossenen“ und „zugeknöpften“ Eindruck. Er fühlt sich beobachtet, findet es „mysteriös“, dass es „Anzugträger mit Knopf im Ohr“ gibt, bei denen „nicht ganz deutlich“ sei, ob sie Sicherheitskräfte oder Gemeindemitglieder seien. Im Artikel geht es auch um Gerüchte im Zusammenhang mit der Gemeinde. Dieser werde nachgesagt, extreme Positionen zu vertreten. Außerdem sollen Gemeindemitglieder unter Zwang Spenden „abdrücken“ müssen. Die Rede ist auch von einem hohen Zaun, der das Gelände abschotte. Außerdem seien überall Überwachungskameras installiert. Beschwerdeführer ist der Gründer und Pastor der Gemeinde. Er sieht in dem Artikel mehrere Verstöße gegen den Pressekodex. Der Reporter habe sich nicht als solcher zu erkennen gegeben. Der Artikel gleiche einer Hetzkampagne gegen seinen gemeinnützigen Verein und die Gemeinde. Er schüre Furcht und Ablehnung. Die Bezeichnung der Gemeinde als „radikal“ sei falsch, würde- und ehrverletzend. Der Bericht schmähe eine religiöse Minderheit. Ferner könne von „verschlossen“ oder „zugeknöpft“ nicht die Rede sein, da die Besucher das gesamte Gelände hätten besichtigen können. Die Arbeit des Vereins sei umfassend vorgestellt, auf alle Fragen eine Antwort gegeben worden. Der erste Absatz des Textes – so der Beschwerdeführer – könnte zum Drehbuch eines Mafiafilms gehören. Von einer objektiven Berichterstattung könne keine Rede sein. Die Glaubensgemeinschaft fühlt sich denunziert. Ein Termin mit der Redaktion sei nicht ermöglicht worden; Mails seien unbeantwortet geblieben. Die Rechtsvertretung der Zeitung bezieht sich vor allem auf den Vorwurf, dass der berichtende Journalist sich nicht als solcher zu erkennen gegeben habe. Am Tag der offenen Tür habe der Verein allen Interessenten ohne Anmeldung Zutritt gewährt. Keiner der Besucher habe erklären müssen, wer er sei, woher er komme und aus welchem Grund er diese Veranstaltung besuche. Der Berichterstatter habe sich nicht als Journalist zu erkennen geben müssen. Die im Bericht geschilderten Eindrücke habe jeder der Besucher ebenfalls gewinnen können. Der Artikel beschreibe den Besuch und die Eindrücke aus Sicht eines normalen Besuchers.