Nennung der Ethnie nicht gerechtfertigt
Geschäftsmann mit wertlosem Papier aufs Kreuz gelegt
„50.000 Euro für ´Mist´ eingetauscht“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Hintergrund des Beitrages ist ein Gerichtsverfahren, in dem es um den Tausch von 50.000 Euro in Schweizer Franken geht. Einem Geschäftsmann waren für die 50.000 Euro 150.000 Schweizer Franken in Aussicht gestellt worden. Nach der Geldübergabe habe der Geschäftsmann festgestellt, dass er statt der erhofften und erwarteten Summe lediglich 2.000 echte Franken und ansonsten wertloses Papier bekommen hat. Die Zeitung schreibt unter anderem: „Nur einen kleinen Betrag echter Schweizer Franken überreichte ihm der Angeklagte, Mitglied einer Kölner Roma-Sippe, zum angeblichen Beweis dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht.“ Eine Nutzerin des Internetportals der Zeitung sieht in der Nennung der Ethnie einen Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Für den Hinweis auf eine Kölner „Roma-Sippe“ gebe es keinen begründbaren Sachbezug. Ein Mitglied der Chefredaktion, zugleich Ombudsmann der Zeitung, räumt ein, dass die Nennung der Ethnie ein Fehler sei, für den die Zeitung sich entschuldige. Der kritisierte Beitrag sei routinemäßig schnell ins Internet gestellt worden. Die Redaktion habe ihren Fehler schnell erkannt und korrigiert. Der Beitrag habe in seiner ursprünglichen Form nur einen Tag im Internet gestanden. In der gedruckten Ausgabe sei der Artikel ohne den Roma-Hinweis veröffentlicht worden. (2011)