Ein Hersteller kommt bevorzugt zu Wort
Fachzeitschrift testet 17 Hersteller und nennt nur eine Firma
Eine Zeitschrift, die sich hauptsächlich mit Themen aus dem Multimedia-Bereich beschäftigt, berichtet unter der Überschrift „Mit Sicherheit die beste Lösung!“ über interaktive Tafelsysteme und Ultranahdistanz-Projektoren von 17 Herstellern, die ganzheitlich getestet worden seien. Im Text kommt die Repräsentantin eines namentlich genannten Herstellers bevorzugt zu Wort. Ihr wird Gelegenheit gegeben, für ihre eigenen Produkte die Werbetrommel zu rühren. Auch in den beigestellten Infokästen geht es nur um Ansprechpartner und Internetadressen dieses einen Herstellers. Dort ist auch der Hinweis zu finden: „Für Fragen und Anregungen sowie für individuelle Beratung steht die Firma (…) zur Verfügung.“ Auch hier wird der Firmenname genannt. Zum Beitrag gehört ein Produktfoto dieser Firma, die auch als Bildquelle genannt wird. Der Beschwerdeführer ist in der gleichen Branche tätig. Er sieht zahlreiche Verstöße gegen den Pressekodex. Der fragliche Artikel sei weder als journalistischer Beitrag noch als Werbung gekennzeichnet. Trotz mehrfacher Aufforderung gibt die Redaktion keine Stellungnahme ab.