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Ein „Autor“ schreibt, den es gar nicht gibt

Redaktion schweigt trotz mehrfacher Bitten um Stellungnahme

Unter der Überschrift „Digitale Schulbücher“ berichtet eine Zeitschrift aus dem Multimedia-Bereich über ein eBook für den Physikunterricht. Am Ende des Textes steht dieser Hinweis auf den Autor des Artikels: „Steffen Auerbach ist freier Autor und Pädagoge. Er schreibt regelmäßig für (…)“. Genannt wird der Zeitschriftentitel. Die Beschwerde kommt von einem Konkurrenzunternehmen. Dessen Repräsentant sieht in der Berichterstattung Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Der angegebene Autor „Steffen Auerbach“ existiere nicht. Dass es sich bei ihm um einen freien Autor und Pädagogen handele, der regelmäßig für die Zeitschrift schreibe, sei eine wissentlich und vorsätzlich gedruckte Unwahrheit, die dazu diene, dem Artikel einen seriösen Anstrich zu geben. Die Redaktion der kritisierten Zeitschrift ist trotz mehrfacher Aufforderung durch den Presserat zu keiner Stellungnahme zu bewegen.