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Absichtlicher Sturz ins Untergeschoss

Zeitung berichtet über Suizidversuch in einem Einkaufszentrum

Online berichtet eine Regionalzeitung über einen Suizidversuch. Sie schildert, wie sich ein Mann in einem Einkaufszentrum vor den Augen entsetzter Kunden und Verkäuferinnen und Verkäufer vom obersten Stockwerk aus in den Innenraum des Untergeschosses gestürzt habe. Beim Aufprall auf den Steinfußboden habe sich der Mann lebensbedrohliche Verletzungen zugezogen. Der Bericht ist mit einem Foto illustriert, auf dem die eingesetzten Rettungskräfte zu sehen sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Mannes (Ziffer 8 des Pressekodex). Die Zeitung berichte ausführlich in Wort und Bild über einen Suizidversuch. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, die Redaktion habe über den Zwischenfall im neuen Einkaufszentrum berichtet, weil sich dort derartiges erstmals zugetragen habe. Viele Menschen hätten das Geschehen verfolgt. Daraus ergebe sich ein besonderes öffentliches Interesse. Die Redaktion habe nicht besonders umfangreich, sondern eher zurückhaltend berichtet. Das abgedruckte Foto sei ein Dokument vom Unglücksort, zeige aber nichts vom Geschehen selbst. Insgesamt habe man im Rahmen der Ziffer 8, Richtlinie 8.5 (Selbsttötung) berichtet.