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Einzelne Geschäfte im Detail vorgestellt

Regionalzeitung trennt nicht werbliche und redaktionelle Inhalte

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über eine renovierte Einkaufspassage. Detailliert werden die dort angesiedelten Geschäfte vorgestellt. Die Redaktion beschreibt deren Angebotspalette und nennt einzelne Produktpreise. Ein Nutzer des Internetauftritts der Zeitung sieht einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex (Schleichwerbung). Redaktioneller Text und werbliches Umfeld würden nicht getrennt. Der Artikel sei abgefasst wie eine bezahlte Werbung, doch fehle ein entsprechender Hinweis für den Leser. Der stellvertretende Chefredakteur berichtet von der Bedeutung der runderneuerten Einkaufspassage für die Stadt. Deshalb habe man sich entschlossen eine Doppelseite zu veröffentlichen. Auf der einen Seite sei eine kritische Würdigung der von etlichen Pannen begleiteten Renovierung veröffentlicht worden. Die andere habe Service-Charakter. Auf einer großen Übersichtsgrafik würden die Passage und ihre Mieter vorgestellt. Bei der Neueröffnung in prominenter Lage sei ein solcher Überblick erlaubt. Die Recherche der Redaktion sei unabhängig von der Anzeigenabteilung verlaufen. Daher habe es auch keinen Grund gegeben, den Text als Werbung zu kennzeichnen. (2011)