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Den Dalai Lama als „Dalai Gaga“ bezeichnet

Auseinandersetzung mit merkwürdigen Ansichten auf einer Satire-Seite

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung beschäftigt sich satirisch mit dem Dalai Lama. Im letzten Absatz heißt es: „Bleibt also nur die Frage, was der Dalai Gaga uns als nächstes erzählen wird.“ Ein Leser der Zeitung sieht in dieser Passage eine Verletzung der Menschenwürde des Dalai Lama. Durch die Darstellung würden zudem die Leiden der Tibeter verhöhnt. Im Rahmen der Vorprüfung beschränkt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses die Beschwerde auf die Bezeichnung „Dalai Gaga“. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass der Dalai Lama im tibetischen Buddhismus als erleuchtetes Wesen verstanden werde. Ob auf ein erleuchtetes, respektive göttliches Wesen der Begriff der Menschenwürde im Sinne der Ziffer 1 des Pressekodex anzuwenden sei, hält die Zeitung für fragwürdig. Aber selbst wenn man einem göttlichen Wesen wie dem Dalai Lama die Teilhabe an einem so „schnöden Grundrecht“ wie der Menschenwürde zubillige, sei diese in dem kritisierten Artikel durchaus gewahrt worden. Der Begriff „Dalai Gaga“ könne nicht isoliert betrachtet werden. Die Rechtsvertretung weist auf den Satire-Charakter der Seite hin, auf der der kritisierte Artikel erschienen sei. Der Autor des Beitrags habe öffentlich bekundete Ansichten des Dalai Lama als Tatsachenbehauptung aufgezählt, die Sterblichen höchst merkwürdig erscheinen müssten. Danach gelange der Autor zu der ebenfalls tatsachenbasierten Schlussfolgerung, „seine Heiligkeit“ als „Dalai Gaga“ zu bezeichnen. Laut Duden stehe „Gaga“ für „Nicht recht bei Verstand“. Bezugsgröße könne hier freilich nur der Verstand von Sterblichen sein.