Vergewaltigungsopfer mit Namen genannt
Chefredaktion bekennt sich zum Fehler der Online-Redaktion
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet in den Sportnachrichten über einen Vergewaltigungsprozess aus dem Jahr 2009. Das Opfer, eine junge Frau, wird mit vollständigem Namen und ihrem Alter genannt. Ort des Geschehens war eine Party, an der prominente Bundesligafußballer teilnahmen. Diese waren später im Prozess als Zeugen vernommen worden. Seit Anfang 2010 ist die Nachricht nur noch mit abgekürztem Namen („Esther B.“) abzurufen. Die Betroffene wehrt sich, vertreten durch eine Rechtsanwältin, gegen die ursprüngliche Namensnennung mit einer Beschwerde beim Presserat. Der stellvertretende Chefredakteur der Onlineausgabe gibt den Fehler der Redaktion zu, die Beschwerdeführerin im Beitrag mit Klarnamen genannt zu haben. (2009)