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Leserbrief: Moslems unter Generalverdacht

Tageszeitung druckt diskriminierende Meinungsäußerung nach

In einer Tageszeitung, die in deutscher und dänischer Sprache erscheint, wird ein Leserbrief veröffentlicht, der dänisch verfasst ist. Die Überschrift lautet übersetzt „Der Islam und die Vaterlandsverräter von (…)“ Der Autor befasst sich kritisch mit dem Vorhaben einer Bischöfin, die Errichtung einer Moschee in einem kleinen Ort zu fördern. Im Leserbrief heißt es unter anderem: „Die Muslime wollen die Demokratie benutzen, um sie abzuschaffen, und weil ihr Koran und ihre Hadithe gegen das dänische Grundgesetz verstoßen, muss der Islam in Dänemark verboten werden, bevor es hier genau so schief läuft wie in Schweden. Man sollte keine Religion haben dürfen, die es erlaubt, Christen und Juden zu töten.“ Die Übersetzung stammt vom Beschwerdeführer, einem Leser der Zeitung. Dieser kritisiert die Äußerungen des Leserbriefschreibers. Mit diesen Generalisierungen und Anschuldigungen verstoße der Autor gegen presseethische Grundsätze. Dass die Zeitung den Brief veröffentlicht habe, befördere potentiell die Verbreitung eines Hass-Klimas, das sich nicht nur gegen die muslimische Minderheit richte, sondern auch gegen jene, die ihr aufgeschlossen begegnen. Der Anwalt der Zeitung bezweifelt die Zuständigkeit des Presserats, da der kritisierte Text in dänischer Sprache verfasst sei. Auch liege dem Presserat keine Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher vor. Ob die generalisierende Kritik in einem Leserbrief richtig oder falsch sei, könne nicht Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens beim Presserat sein. Der Leserbrief gebe die persönliche Bewertung des Autors wieder, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auch spiele die derzeit geführte öffentliche Diskussion über den Islam eine Rolle. Es gebe Gruppen von Islamisten, deren Treiben nicht nur nach westlicher Vorstellung scharf zu verurteilen sei. Dass gemäßigte Islamisten dagegen mäßigend eingeschritten seien, sei nicht bekannt. Dem Leserbriefschreiber könne daher nicht vorgeworfen werden, er lasse bei seinen Ausführungen jeglichen Sachbezug vermissen. (2014)