Einen „Gordon McWolf“ gibt es nicht
Lokalredaktion veröffentlicht Leserbrief mit falschem Namen
Eine Regionalzeitung veröffentlicht in einer ihrer Lokalausgaben einen Leserbrief, der mit „Gordon McWolf“ gezeichnet ist. Die genaue Adresse ist angegeben. Der Autor äußert sich über Vorschläge der FDP-Ratsfraktion zur Verkehrsberuhigung einer bestimmten Straße. Er greift den namentlich genannten Fraktionschef an und unterstellt ihm, dass er persönliche Interessen von Anliegern der betreffenden Straße vertrete. Der angegriffene Lokalpolitiker wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Darin stellt er fest, dass ein „Gordon McWolf“ am Ort gar nicht gemeldet sei. Die Zeitung habe die Identität des Leserbriefschreibers offensichtlich nicht überprüft. Der veröffentlichte Brief enthalte obendrein ehrverletzende Behauptungen. Seinen Inhalt habe die Redaktion wohl ungeprüft übernommen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion die Identität des Einsenders nicht überprüft habe und die Kritik des Beschwerdeführers in diesem Punkt berechtigt sei. Im konkreten Fall hätte der auffällige Name „Gordon McWolf“ die Redaktion zu besonderer Sorgfalt anhalten müssen. Der Chefredakteur hat nach eigenen Angaben die verantwortliche Lokalchefin ermahnt und die gesamte Redaktion noch einmal an die gängigen Regeln im Umgang mit Leserbriefern erinnert. Falsche und die Person des Beschwerdeführers diskreditierende Aussagen sieht der Chefredakteur in dem Brief nicht. Als Politiker müsse der Fraktionschef Kritik der Bürger akzeptieren. Die Zeitung habe ihm ein Interview angeboten. Er sei jedoch auf dieses Angebot nicht eingegangen.