Interview mit zwei Unternehmensgründern
Berichterstattung ist zulässig und für die Leser von Interesse
Zwei Brüder wollen eine Gastronomie-Kette gründen, in der die Curry-Wurst die Hauptrolle spielen soll. Die am Wohnort der beiden erscheinende Regionalzeitung berichtet ausführlich über das Konzept und lässt die beiden Firmengründer zu Wort kommen. Sie beschreiben ihre Planungen. Ein Leser der Zeitung hält den Artikel für marketinglastig formuliert und sieht in ihm einen Fall von Schleichwerbung. Der Chefredakteur der Zeitung antwortet und stellt fest, dass das Thema nach seiner Auffassung von öffentlichem Interesse sei. Zur lokalen Wirtschaftsberichterstattung gehörten auch die Mitteilungen über Neueröffnungen. Im konkreten Fall komme hinzu, dass einer der Beteiligten aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines IT-Unternehmens in der Region bekannt sei. Der Bericht bestehe in der Hauptsache aus einem Interview mit den Firmengründern. Veröffentlichungen dieser Art seien im lokalen und regionalen Bereich üblich und bei den Lesern beliebt. Diese seien daran interessiert, welche Geschäfte in der Region eröffnet würden und welche Konzepte ihnen zugrunde lägen. Mit der Vorstellung der jeweiligen Betreiber und ihrer Geschäftsideen sei zwangsläufig ein gewisser Werbeeffekt verbunden. Vorrangig werde jedoch durch die Berichterstattung das durchaus bestehende Informationsinteresse der Leser bedient. Abschließend versichert der Chefredakteur, dass der Verlag selbstverständlich keine Bezahlung oder sonstige Leistung für die Berichterstattung erhalten habe.