Zeitung zeigt schwer verwundetes Kind
Chefredakteur: Foto belegt Unglaubwürdigkeit syrischer Machthaber
In der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung erscheint ein Artikel über die Vorgänge in Syrien. Illustriert ist der Beitrag mit einem Foto, das ein schwer verwundetes Kind mit einer massiven Kopfwunde zeigt. Ein Nutzer der Ausgabe sieht zwar Bedarf, die Welt über die Härte des Vorgehens der syrischen Machthaber zu informieren. Die Zeitung gehe jedoch mit dem Abdruck dieses Bildes zu weit. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Bildveröffentlichung angesichts des Vorgehens von sogenannten Sicherheitskräften gegen die Demonstranten in Syrien nicht für unangemessen sensationell. Im Gegenteil sei es das einzige Bildzeugnis, das belegen könne, dass tatsächlich auf Kinder geschossen werde. Das Bild belege, wie unglaubwürdig die Äußerungen der syrischen Machthaber seien. Es gehöre zur Informationspflicht einer Zeitung, auch solche Fotos zu veröffentlichen. (2011)