Unhöflicher Ton macht sich breit
Zeitung druckt Leserbriefe nur noch mit vollem Namen und Wohnort ab
Eine Lokalzeitung veröffentlicht Leserbriefe mit vollständiger Adresse des Einsenders. Einer ihrer Leser vertritt die Ansicht, dass die Veröffentlichung der Adressen der Leserbriefschreiber gegen den Pressekodex verstoße und den Datenschutz nicht hinreichend achte. Die Zeitung weist darauf hin, dass Leserbriefe ein wichtiger Bestandteil des Blattes seien. In der Redaktion gebe es klare Regeln: Presserecht beachten, maximal 40 Druckzeilen, kompletter Name und Adresse. Dies sei den Lesern bekannt. Im Verbreitungsgebiet gebe es zahlreiche weit verbreitete Familiennamen. In der Vergangenheit habe es immer wieder Beschwerden gegeben, wenn ein bestimmter Leserbrief wegen der Namensgleichheit einer Person zugeschrieben werden konnte, die ihn gar nicht verfasst hatte. Betroffene Leser hätten die Redaktion mehrmals aufgefordert, Erklärungen abzudrucken, dass sie einen bestimmten Brief nicht geschrieben hätten. Es hätte auch Forderungen gegeben, Leserbriefe anonym abzudrucken. Das habe die Zeitung aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Seit Eingang dieser Beschwerde veröffentlicht die Redaktion nur noch Briefe mit dem Namen des Verfassers und seinem Wohnort. Das schlage sich jedoch negativ auf die Qualität der Einsendungen nieder. Ein unhöflicher Ton mache sich breit, seit die Adressenangabe fehle. Auch meldeten sich wieder Leser wegen Namensverwechslungen. Die Redaktion bittet den Presserat um Rat. Sie ist einstweilen wieder zur alten Übung (volle Adressenangabe) zurückgekehrt. (2010)