Die Nationalität tat nichts zur Sache
Redaktion sieht ihren Fehler ein und korrigiert ihn umgehend
Das Online-Portal einer Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Pole schlägt seiner Ex-Freundin den Schädel ein“. Auch im Text wird zweimal erwähnt, dass es sich bei dem Täter um einen Polen handelt. Als Motiv vermutet die Zeitung, dass die Frau die Beziehung zu dem Mann beendet habe. Ein Nutzer der Online-Ausgabe sieht Ziffer 12, Richtlinie 12.1, des Pressekodex (Berichterstattung über Straftaten) verletzt. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, die Redaktion habe die Beschwerde zum Anlass genommen, den Beitrag kritisch zu prüfen. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass die Nennung der Nationalität tatsächlich nicht erforderlich gewesen sei. Der kritisierte Beitrag sei sofort abgeändert worden und nur noch ohne die beanstandete Angabe abrufbar.