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Ein schwer zu ertragendes Geständnis

Illustrierte veröffentlicht Schilderungen eines Kinderschänders

Die Online-Ausgabe einer Illustrierten berichtet über den Mord an zwei Kindern mit ausführlichen Schilderungen des Tatgeschehens durch den mutmaßlichen Täter. Es wird detailliert beschrieben, wie er ein Mädchen angesprochen und es dann gewürgt hat. Die Zeitschrift beschreibt, wie das Mädchen um sein Leben gefleht habe. Es folgen entsetzliche Einzelheiten – unter anderem die, dass der Täter das Blut seines Opfers aufgeleckt habe. Im weiteren Verlauf des Berichts wird beschrieben, wie der Mann kurz darauf ein zweites Kind tötete. Der Beschwerdeführer – ein Nutzer der Online-Ausgabe – sieht einen Verstoß gegen Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung/Jugendschutz). Der Beitrag enthalte eine unangemessene Darstellung von Gewalt und Brutalität. Die detaillierten Aussagen des Angeklagten seien nichts als Effekthascherei. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift und die Autorin des Beitrages antworten auf die Beschwerde. Die Redaktion habe vor der Veröffentlichung sorgfältig abgewogen, welche Details des langen und kaum zu ertragenden Geständnisses des Angeklagten berichtet werden sollten. Hier habe ein junger Mensch eine nicht zu fassende Gräueltat begangen. An der Berichterstattung bestehe ein übergeordnetes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Beitrag überschreite die dabei gegebenen Grenzen nicht. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffer 11 sei daher nicht zu erkennen. Auch die Autorin des Beitrages nimmt Stellung. Sie schildert, wie sie aus dem neunzehnseitigen und von Blut und Abscheulichkeiten strotzenden Geständnis nur die unbedingt notwendigen Details wiedergegeben habe, um den Fall in seiner einzigartigen Dimension zu dokumentieren. Dabei habe sie viele Grausamkeiten weggelassen. Sie sei sich dennoch bewusst, dass bei ihrer Schilderung die Ekelgrenze von manchen Menschen überschritten worden sei. Insgesamt wolle sie mit ihrer Arbeit über Verbrechen aufklärend berichten, um die Mitmenschen zu sensibilisieren und im besten Fall dazu beizutragen, dass sich Verbrechen nicht wiederholen. (2011)