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Interessen gehen in unvermutete Richtung

Internetprotokolle auf Beate Zschäpes Rechner bergen Überraschungen

„Zschäpe surfte auf Disney- und Sexseiten im Netz“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. Sie berichtet, dass sich aus den Internetprotokollen des beschlagnahmten PC der mutmaßlichen NSU-Terroristin das folgende Bild ergebe: Die in U-Haft Sitzende habe nach Informationen über Reisen, Musik, Gesundheit und Sex gesucht. Politik oder Nazi-Propaganda hingegen hätten sie nicht interessiert. Zschäpe habe vielmehr zu den Themen Disneyland Paris, Zeltplätzen an der Ostsee und argentinischem Essen gesurft. Sie habe auch die Erotikseiten von „Gina Lisa“ und „Sexy Cora“ mehrfach besucht. Die Zeitung berichtet weiter, Beate Zschäpe habe auch an dem Tag im Internet gesurft, an dem ihre Komplizen eine Bank überfielen und sich anschließend in einem Wohnwagen das Leben nahmen. Gegenstand ihres Interesses an jenem Tag: Greenpeace, eine Tierschutzaktion und die Biobauern in Zwickau. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung über das Surf-Verhalten von Beate Zschäpe keinerlei journalistischen Gehalt. Vielmehr verletze die Berichterstattung ihre vom Grundgesetz geschützten persönlichen Lebensbereiche, nämlich ihre Privat- und Intimsphäre. Der Beschwerdeführer sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung gibt zu bedenken, dass Frau Zschäpe unter dem Verdacht stehe, sich an den Taten einer rechtsradikalen Terrorzelle beteiligt zu haben. Ihr Surf-Verhalten stehe jedoch im Gegensatz zu allen gängigen Klischees im Zusammenhang mit rechtsradikalen Interessen. Statt der einschlägigen rechtsradikalen Internetportale habe sie sich für unverdächtige Webseiten interessiert. Die im Artikel wiedergegebenen Rechercheergebnisse seien geeignet, die Verdächtige teilweise zu entlasten. Die Redaktion, so der stellvertretende Chefredakteur, sei daher der Auffassung, dass hier der in Ziffer 8 des Pressekodex definierte Einzelfall vorliege, der immer dann vorliege, wenn das private Verhalten öffentliche Interessen berühre.