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Kein Interesse für Nazi-Propaganda

Zeitung berichtet über das Surfverhalten mutmaßlicher NSU-Terroristin

„Das bizarre Internet-Protokoll der Nazi-Braut“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht im Bericht um das Surf-Verhalten der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Danach hat die seit einiger Zeit in U-Haft sitzende Frau im Internet Webseiten zu den Themen Reisen, Musik, Gesundheit und Sex besucht. Politik oder Nazipropaganda kommen jedoch in den Protokollen, die von dem beschlagnahmten Rechner Zschäpes stammten, nicht vor. Sie informierte sich jedoch über Tropical Island, Disneyland Paris, Zeltplätze an der Ostsee, argentinisches Essen, Hartz IV und Bushido. Auch die Erotik-Stars „Gina Lisa“ oder „Sex Cora“ fanden nach Darstellung der Zeitung ihr Interesse. Zschäpe habe auch an dem Tag im Internet gesurft, als ihre Komplizen in Eisenach eine Bank überfielen und sich später in ihrem Fluchtfahrzeug erschossen. An diesem Tag habe sie die Webseiten von Greenpeace, einer Tierschutzaktion und der Biobauern im Bereich Zwickau besucht. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung über das Surf-Verhalten von Beate Zschäpe keinerlei journalistische Rechtfertigung. Vielmehr verletzte die Veröffentlichung die Betroffene in ihren grundgesetzlich geschützten persönlichen Lebensbereichen. Presseethische Grundsätze seien verletzt worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung erläutert, der Artikel sei Teil der umfassenden Berichterstattung über die Mitglieder der sogenannten Zwickauer Neonazi-Zelle. Die nunmehr veröffentlichten, inhaltlich korrekten, relevanten und angemessenen Informationen ließen Zweifel an der bisher von der Staatsanwaltschaft vertretenen These entstehen, dass Beate Zschäpe tatsächlich von den Morden der Zelle gewusst habe oder gar an ihnen mitgewirkt habe. Die Zeitung beruft sich auf das überwiegend öffentliche Interesse der Leser an diesen Vorgängen und hält deshalb die Beschwerde für unbegründet.