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„Drogenlieferung in Richtung Vatikan“

Der Presserat entscheidet prinzipiell nicht über Geschmacksfragen

„Koks-Kondome für den Vatikan“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung einen Bericht, dem ein Bild beigefügt ist. Darauf ist Papst Franziskus zu sehen, wie er eine Bibel küsst. Die Bildzeile lautet: „Nach der Drogenlieferung in Richtung Vatikan fragt man sich: Küsst Papst Franziskus hier wirklich nur die Heilige Schrift?“ Ein Nutzer der Ausgabe hält die Bildunterschrift für geschmacklos. Sie verstoße gegen die Ziffern 1, 2 und 9 des Pressekodex. Sie sei verleumderisch, entspreche nicht der Wahrheit und gebe den Sinn des auf dem Bild gezeigten religiösen Aktes falsch wieder. Zudem verletze die Zeitung in Verbindung von Wort und Bild die Ehre der Person. Nach Darstellung des Chefredakteurs der Zeitung hat die Redaktion eine Nachricht zum Zweck der satirischen Überhöhung aufgegriffen. Dass es sich um eine Satire handele, werde sowohl an der äußeren Form als auch in den für nachrichtlichen Journalismus unüblichen Formulierungen, Mutmaßungen und Ausblicken deutlich – in der Printversion noch deutlicher als im Netz. Das Foto möge vor allem Katholiken respektlos erscheinen, doch lasse der Bezug „Papst – Kokskonsument während der Liturgie“ für den Normalleser keinen anderen Schluss zu als diesen: Er hat es mit Satire zu tun. Insofern – so der Chefredakteur abschließend – gibt es keinen Anlass, in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze zu sehen.