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Jeder gegen jeden im Kulturbetrieb

Bei einer städtischen Fehde spielt auch die Stasi eine Rolle

Eine Gesellschaft, die sich mit dem Nachlass eines Karikaturisten beschäftigt, hat Streit mit dem Kulturausschuss der Stadt. Im Fokus steht ein Mitarbeiter des städtischen Kulturbetriebs. Der wiederum hat eine Auseinandersetzung mit einem Mitglied des Kulturausschusses. Ein Kommentator der örtlichen Zeitung vertritt die Ansicht, dass der Streit auf dem Rücken des Karikaturisten ausgetragen wird. Dabei geht es auch um den Vorwurf des Kulturausschussmitgliedes, der Kulturbetrieb-Mitarbeiter sei Stasi-Mitarbeiter gewesen. Bewertet wird zudem die Rolle einer Frau, die früher Mitglied der Gesellschaft war. Sie beschwert sich beim Presserat über den Kommentar, weil darin falsche Behauptungen aufgestellt würden. Falsch sei die Darstellung einer Privatfehde. Der Autor des Kommentars und der Mitarbeiter des städtischen Kulturbetriebes seien „Kumpel“. Die Kritiker von letzterem drängten lediglich auf die Einhaltung der Landesverfassung, in der festgehalten sei, dass Stasi-Belastete nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt werden dürften. Ihr – der Beschwerdeführerin – Motiv sei die fachgerechte Bearbeitung des Nachlasses des Karikaturisten. Sie wolle verhindern, dass dessen Name mit der Stasi-Belastung beschmutzt werde. Sie sei 60 Jahre alt. Es sei absurd zu behaupten, sie habe Ambitionen auf den Posten des Kulturbetrieb-Mitarbeiters. Der Herausgeber der Zeitung und zugleich Autor des Kommentars sieht in der Beschwerde eine Reihe von Unwahrheiten. Er bezeichnet die Beschwerdeführerin als Querulantin, die gegen bestimmte Leute in der Stadt Kampagnen führe. Das grenze teilweise an Rufmord. Im vorliegenden Fall sei es der Kulturbetriebs-Mitarbeiter, der das Werk des Karikaturisten anders beurteile als die Beschwerdeführerin. Am meisten störe sie, dass der Mitarbeiter zwei Kataloge im Auftrag der Stadt herausgegeben habe. Diese Aufträge hätten nach ihrer Ansicht ihr zugestanden. Der Auftraggeber werde von der Frau ständig als früherer Stasi-Mitarbeiter bezeichnet. Das Gegenteil sei richtig. Der Mann habe wegen seiner Äußerungen gegen das DDR-Regime sogar im Gefängnis gesessen. Es sei auch Aufgabe der Presse – so der Herausgeber – Einzelpersonen gegen Kampagnen zu schützen. Er als Kommentator habe unter anderem die „unschöne Rolle“ der Beschwerdeführerin in dem sehr komplexen Thema kritisieren wollen. (2009)