Inhalt nicht korrekt zusammengefasst
Zurückhaltung bei Berichten über medizinische Themen ist geboten
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über die ersten erfolgreichen Tests eines neuen Impfstoffes gegen Krebs. Die Überschrift lautet „Wissenschaftler entwickeln Impfstoff gegen Krebs“. Der Beitrag trägt die Dachzeile „Durchbruch in der Forschung“. Die forschenden Mediziner hoffen, so die Zeitung, dass das Präparat in sechs Jahren auf den Markt kommen könnte. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift eine falsche Tatsachenbehauptung. Durch sie werde der Eindruck erweckt, als habe es einen Durchbruch bei der Bekämpfung von Krebs gegeben. Im Text werde dann aber klar, dass es lediglich erste positive Tests gegeben habe. Die Veröffentlichung verstoße gegen Ziffer 14 des Pressekodex. Dort ist festgehalten, dass bei der Berichterstattung über medizinische Themen eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden ist, die beim Leser unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen wecken könnte. Die Rechtsabteilung der Zeitung steht auf dem Standpunkt, die Redaktion habe alle medizinischen Fakten richtig dargestellt und erläutert. Insbesondere werde betont, dass die Forschungen noch nicht abgeschlossen seien und weitere Studien folgen würden. Die Überschrift stelle eine zugespitzte, aber inhaltlich richtige Zusammenfassung der im Artikel genannten Fakten dar. So habe der von den Wissenschaftlern entwickelte Impfstoff in der von ihnen durchgeführten Studie tatsächlich zu einem Rückgang der Krankheit geführt. Dies sei im Vergleich zu anderen bisherigen Versuchen der Krebsbekämpfung ein in Wissenschaftskreisen viel beachteter Durchbruch in der Forschung. Der Bericht suggeriere weder in der Überschrift noch im Text, dass Krebs mit dem neuen Impfstoff nunmehr heilbar sei. Es werde lediglich kurz das Ergebnis der Studie zusammengefasst. Unbegründete Hoffnungen bei betroffenen Lesern würden nicht geweckt.