Hinweis auf Pressemitteilung erst am Schluss
Die Leser hätten eindeutiger informiert werden müssen
In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht, der sich detailliert mit den Vorzügen der geplanten Biogas-Anlage einer bestimmten Firma befasst. Am Ende des Beitrages weist die Redaktion auf die Unterzeichner der von ihr wiedergegebenen Pressemitteilung hin. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Redaktion eine ausreichende Kennzeichnung des Beitrages als Pressemitteilung versäumt habe. Erst der letzte Satz lasse den Schluss zu, dass es sich um die Wiedergabe einer Pressemitteilung handeln könnte. Der Beitrag suggeriere, die Informationen seien recherchiert. Auch entstehe der Eindruck, der Baubeginn der Biogas-Anlage stehe fest, obwohl die Genehmigungen noch nicht erteilt worden seien. Der Leser hält es für bedenklich, die Pressemitteilung eines Investors angesichts eines Vorhabens dieser Größenordnung ungeprüft und unkommentiert abzudrucken. Der Leiter der Lokalredaktion, unter deren Verantwortung der Beitrag abgedruckt wurde, antwortet auf die Beschwerde. Er verweist auf den redaktionell bearbeiteten Wortlaut der Pressemitteilung, die auf Wertungen verzichte und stattdessen mit Fakten aufwarte, die zum Teil öffentlich bekannt seien. Der Text ende mit einem Infoblock, in dem auf die Verfasser der Pressemitteilung hingewiesen werde. Es sei nicht Absicht der Redaktion gewesen, die Leser in die Irre zu führen. Vielmehr habe die Zeitung widergespiegelt, dass jeder Betroffene eine breite Möglichkeit der Informationsbeschaffung habe, sich selbst ein Bild zu machen. Der Bau der Biogas-Anlage beschäftige die Region seit Monaten. Die Redaktion habe insgesamt 27 Beiträge zu diesem Thema veröffentlicht. Die geplante Investition habe Gegner und Befürworter mobilisiert. Beide Seiten hätten Gelegenheit gehabt, sich zum Thema zu äußern. (2011)