Weinender Vater an der Leiche des Sohnes
Zeitung veröffentlicht Foto – Leserin: „Geschmacklos und beschämend!“
„Suff-Fahrer: Hier weint der Vater um seinen toten Sohn“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Ein beigestelltes Foto zeigt den Mann, der vor der Leiche seines Sohnes kniet. Sein Gesicht ist gepixelt. Eine Leserin sieht die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen massiv beeinträchtigt. An dieser Beurteilung könne auch die Verfremdung des Gesichts des Vaters nichts ändern. Sie sieht es als beschämend und geschmacklos an, dass das Leid der Familie in dieser Form dargestellt wird. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist auf die Intention der Redaktion hin, auf die schrecklichen Folgen von Alkohol am Steuer hinzuweisen. Verkehrsteilnehmern müssten die Konsequenzen deutlich gemacht werden. Es sei unstrittig, dass solche Darstellungen die Unfallzahlen senken. Auch die Deutsche Verkehrswacht weise mit Plakaten drastischen Inhalts auf die Folgen von Alkohol am Steuer hin. Im Übrigen habe die Polizei zu dem aktuellen Fall eine ausführliche Presseinformation herausgegeben. Die Veröffentlichung verletze nicht die Würde des trauernden Vaters. Insgesamt ist die Rechtsvertretung der Auffassung, dass die Veröffentlichung nicht gegen presseethische Grundsätze verstößt.