Sinn und Unsinn einer Drogen-Therapie
Ungepixelte Bild-Wiedergabe verstößt gegen Persönlichkeitsrechte
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über einen Therapeuten, der seinen Patienten Drogen verabreicht habe, die bei zwei von ihnen zum Tod geführt hätten. Dem Artikel ist eine Fotostrecke beigefügt. Auf einem der Bilder ist der Therapeut ungepixelt zu sehen. Ein Nutzer des Online-Auftritts weist auf das laufende Verfahren hin, in dem noch kein Urteil gesprochen worden sei. Die Redaktion habe mit der erkennbaren Darstellung des Mannes dessen Persönlichkeitsrechte missachtet. Die Rechtsabteilung der Zeitung spricht von einem Vorfall, der aufgrund seiner außergewöhnlichen Umstände von fast allen deutschsprachigen Medien aufgegriffen worden sei. Er habe eine lebhafte Diskussion über Sinn und Unsinn von Drogeneinnahmen unter medizinischer Aufsicht ausgelöst. Niemals zuvor seien zwei Menschen auf derart ungewöhnliche Weise zu Tode gekommen. Das Strafverfahren gegen den Arzt wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen sei Gegenstand der Berichterstattung in vielen Medien gewesen. Auch andere Zeitungen und Zeitschriften hätten das Bild des Therapeuten ungepixelt veröffentlicht. Das Geständnis des Angeklagten gleich zu Prozessbeginn habe die Verfahrensweise zusätzlich gerechtfertigt. (2010)