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Werbung muss als solche erkennbar sein

Zeitschrift: Leser können Kennzeichnung „Promotion“ richtig einschätzen

In einer Jugendzeitschrift erscheint unter dem Begriff „Promotion“ ein Beitrag unter der Überschrift „Meine Tage sind oft total stark. Reichen Tampons da wirklich aus?“ Das Layout des Artikels ähnelt stark demjenigen von redaktionellen Veröffentlichungen. Nach Ansicht eines Lesers ist der Artikel Werbung, die nicht als solche erkennbar ist. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift steht auf dem Standpunkt, dass der Presserat in diesem Fall nicht zuständig sei. Es handele sich bei der kritisierten Veröffentlichung erkennbar um Werbung, die mit „Promotion“ gekennzeichnet sei. Die Redaktion habe mit dieser Anzeige nichts zu tun. Es liege im Interesse des Verlages, dass die Leser zweifelsfrei zwischen redaktionellen und werblichen Veröffentlichungen unterscheiden könnten. Auch der Duden enthalte seit Jahren den Begriff „Promotion“ und sehe diesen richtigerweise als bekanntes Synonym für „Werbemaßnahme“. Es könne daher nicht lebensnah sein, den Lesern zu unterstellen, dass sie keine oder eine fehlerhafte Vorstellung von der Kennzeichnung „Promotion“ hätten. (2011)