Fahndungszweck hatte sich erledigt
Persönlichkeitsrechte durch den Abdruck des Fotos einer Leiche verletzt
In einer Tiefkühltruhe wird die Leiche einer Frau gefunden. Der Fall beschäftigt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Überschrift lautet: „Der Bruder des Killers gab den entscheidenden Tipp“. Die Tote ist die Prostituierte Olga P. (23) aus der Ukraine. Unter Tatverdacht – so die Zeitung – stehe ein ehemaliger Freier, mit dem die Frau eine Affäre gehabt haben soll. Zwei Fotos zeigen die Frau zu Lebzeiten bzw. nach ihrem Tod. Zwei Beschwerden aus dem Leserkreis der Zeitung erreichen den Presserat. In beiden wird der Abdruck der Fotos kritisiert. Beide Beschwerdeführer sehen zudem eine unangemessene und reißerische Sensationsberichterstattung, die aus ihrer Sicht gegen die Ziffer 11 des Pressekodex verstößt. Sie stören sich auch an der Bildunterschrift. Diese lautet: „Die Tote aus der Tiefkühltruhe“. Die Beschwerdeführer sehen auch eine Verletzung der Menschenwürde der Toten nach Ziffer 1 des Pressekodex. Die Rechtsvertretung teilt mit, bei der Abbildung der Leiche habe es sich um ein offizielles Foto gehandelt, das die Mordkommission zusammen mit der Staatsanwaltschaft zu Fahndungs- bzw. Ermittlungszwecken herausgegeben habe. Die Aufnahme sei in vielen regionalen und überregionalen Zeitungen sowie in diversen Newsportalen erschienen. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung sei die Identität der Toten noch nicht bekannt gewesen. Der Ausnahmetatbestand, der die Veröffentlichung des Fahndungs- bzw. Ermittlungsfotos rechtfertige, habe also noch in vollem Umfang bestanden.