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Hinweis auf jüdischen Glauben überflüssig

Kommentator setzt sich kritisch mit einem CDU-Politiker auseinander

Kommentarüberschrift in einer Regionalzeitung: „Ein schaler Beigeschmack bleibt erhalten“. Der Autor beschäftigt sich mit dem Politikstil eines örtlichen CDU-Politikers, der zugleich ein durchaus umstrittener Immobilienmakler ist. Im Beitrag heißt es: „Dank seiner vermögenden Frau mischt er nun als Geschäftsführer der Immobilienfirma (…) mit blankpolierter Weste im Big Business internationaler Immobilien mit. London, New York, Tel Aviv, der konvertierte Jude (…) ist in der Welt zu Hause.“ Ein Leser der Zeitung sieht in der zitierten Passage einen Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Die Bemerkung über die Religionszugehörigkeit des Investors schüre antisemitische Emotionen. Sachliche Gründe für die Nennung der Religionszugehörigkeit lägen nicht vor. Die Zeitung bezieht die Seite, auf der der kritisierte Artikel stand, von einem anderen Verlag. Als dessen Vertreter nimmt der Autor des Kommentars zu der Beschwerde Stellung. Er rechtfertigt die kritisierte Passage. Es sei seine Absicht gewesen, darauf hinzuweisen, dass der CDU-Politiker in vielerlei Hinsicht eine bemerkenswerte Persönlichkeit sei. Natürlich nicht wegen dessen jüdischem Glauben, sondern weil er viel unterwegs sei, viele Kontakte pflege und auch häufig nach Tel Aviv reise. Ohne den Kontext, dass er „in der Welt zu Hause“ sei, hätte er – der Autor – die Tatsache, dass der CDU-Politiker zum jüdischen Glauben konvertiert sei, nicht erwähnt. Es sei eher um die Konvertierung und nicht um den Glauben an sich gegangen. Der Wechsel zum Judentum habe seinerzeit hohe mediale Wellen geschlagen. Vor diesem Hintergrund habe er die Erwähnung dieses Umstandes für legitim gehalten. Der Autor schließt seine Stellungnahme mit der Bemerkung, dass der Glaube sicherlich Privatsache sei und nichts in öffentlichen Interpretationen zu suchen habe. Er habe in keiner Weise antisemitische Ressentiments schüren wollen. Auch die Tatsache, dass jemand seinen Glauben wechsle, habe er nicht in Misskredit bringen wollen.