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Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr

Zeitung schickt zu Veranstaltungen in Zukunft anderen Redakteur

Der für jagdliche Angelegenheiten zuständige Minister eines Bundeslandes besucht die Mitgliederversammlung einer Jägerschaft. Die örtliche Zeitung berichtet online über die Veranstaltung. Der Autor des Beitrages gibt jagdfreundliche Äußerungen des Ministers wieder. Der Journalist firmiert auf der Homepage der Jägerschaft als deren „Obmann für Öffentlichkeitsarbeit“. Seine E-Mail-Adresse bei der Zeitung ist dort ebenfalls angegeben. Auf der Homepage der Zeitung wird der Journalist als „Politikredakteur/Experte für Sicherheitspolitik“ geführt. Mehrere Beschwerdeführer kritisieren Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Sie können sich die jägerfreundlichen Äußerungen des Ministers nicht erklären und fordern ihn öffentlich auf, dazu Stellung zu nehmen. Dies hat der Minister getan und sich dabei von den kritisierten Zitaten distanziert. Die Beschwerdeführer legen ein entsprechendes Schreiben vor. Eine Verletzung der Ziffer 6 des Pressekodex (Trennung von Tätigkeiten) sehen die Beschwerdeführer darin, dass der Verfasser des Beitrags neben seiner Funktion als Redakteur des Ressorts Politik bei der Zeitung zugleich als Obmann für Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft fungiert. Dies hätte den Lesern transparent gemacht werden müssen. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet in seiner Stellungnahme, die „Jägerfreundlichkeit“ des Ministers sei auch in anderen Medien Thema gewesen. Er sehe demnach keinen Grund, am Wahrheitsgehalt des kritisierten Berichts zu zweifeln. Aus der Tatsache, dass der Autor über eine Veranstaltung der Jägerschaft berichtet habe, obwohl er nebenberuflich als deren Obmann für Öffentlichkeitsarbeit fungiere, habe die Redaktion den Schluss gezogen, künftige Veranstaltungen der Jäger mit einem anderen Kollegen zu besetzen.