Fotos sollten nach Millimetern und Spalten bezahlt werden
Praxis wie in diesem Fall gefährdet das Ansehen der Presse
Eine Firma besitzt und führt ein Lifestyle-Magazin. Sie bietet einem Unternehmen an, mit dessen Geschäftsleitung ein Interview zu machen. Der Beitrag soll kostenlos veröffentlicht werden. Beigestellte Fotos sollen mit 14,95 Euro pro Millimeter und Spalte bezahlt werden. Der Geschäftsführer des Unternehmens, mit dem das „Interview“ geführt werden soll, kritisiert diese Praxis. Er geht von einer Masche aus, der zufolge Firmen bewegt werden sollen, einer Bildveröffentlichung in einem unbekannten Magazin zuzustimmen. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift sieht in ihrem Vorgehen kein beanstandungsfähiges Verhalten. Das geplante Interview sollte kostenlos sein; Fotos sollten honoriert werden. Der geplante Beitrag sei nicht erschienen. Somit liege auch keine wie immer geartete Schleichwerbung vor. Eine solche hätte auch bei einer Veröffentlichung nicht zwingend vorliegen müssen, da ohne Bilder der Bericht als redaktioneller Beitrag erschienen wäre und es somit auch keine finanzielle Gegenleistung gegeben hätte. Hätte der Beschwerdeführer hingegen den Abdruck von Bildern gegen ein Entgelt gewünscht, so wäre es darauf angekommen, wie die Veröffentlichung dann gekennzeichnet bzw. gestaltet worden wäre. (2010)