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Gewalt per Handy-Video „live“ erleben

Leser können sehen, wie ein Jugendlicher einen anderen misshandelt

Eine Lokalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Kamera hält Fußtritte an Kopf fest“ in ihrer Online-Ausgabe einen Beitrag, in dem es um einen Fall von gefährlicher Körperverletzung geht. Die Polizei hatte einen 21-jährigen Mann festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, einen 19-Jährigen mit Fußtritten verletzt zu haben. Den Angriff hat ein weiterer Jugendlicher mit seinem Handy gefilmt. Das Video liegt der Redaktion vor. Am Ende des Beitrages verweist diese auf „Ausschnitte aus dem Handy-Video“. Dieses dauert etwa anderthalb Minuten. Die Jugendlichen werden anonymisiert dargestellt. Die Printausgabe der Zeitung veröffentlicht den Beitrag ebenfalls, illustriert durch ein Foto aus dem Video. Eine Nutzerin der Online-Ausgabe und Leserin der Zeitung sieht durch das großformatige Foto mit der Gewaltszene sowie durch das Video, mit dem der Beitrag verlinkt ist, die Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz) verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung betont, dass die Redaktion dieses Thema mit besonderer journalistischer Sorgfalt aufbereitet habe. Das Video sei so bearbeitet, dass es eben nicht Gewalt verherrlichend, sondern dokumentarisch sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die U-Bahn-Attacken in München. Die Berichterstattung über Gewalt unter Jugendlichen sei von öffentlichem Interesse. Bei dem inzwischen Verurteilten handele es sich zudem um einen Wiederholungstäter. Das Video sei ursprünglich zehn Minuten lang gewesen. Es sei gekürzt worden, damit der Betrachter einen kurzen Endruck der Vorfälle bekäme und die Gewalt nicht zu lange auf ihn einwirke. Darüber hinaus enthalte das Video einen Vorspann mit diesem Hinweis: „Die folgenden Szenen beinhalten Gewalt und sind in der Wohnung eines Beschuldigten mit einer Handy-Kamera aufgenommen worden“. Dadurch kann der Leser bzw. der Nutzer die folgenden Szenen einschätzen. Die Redaktion habe alle in dem Video handelnden oder zuschauenden Personen gepixelt. (2010)