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„In gewohnt destruktiver Manier“

Autor greift im Leitartikel die Bundesjustizministerin scharf an

Eine überregionale Zeitung kommentiert den Streit über die Rechtmäßigkeit der Präimplantationsdiagnostik in einem Leitartikel. Der Autor schreibt: „Nach einer in provokativer Absicht erstatteten Selbstanzeige eines Reproduktionsmediziners bogen die Richter im Einvernehmen mit der Bundesanwaltschaft und in bester sophistischer Tradition deutschen Richterrechts Sinn und Wortlaut des Embryonenschutzgesetzes so lange, bis sie keinen Anlass mehr dafür sahen, das Aussondern von Embryonen mit schweren genetischen Schädigungen unter Strafe zu stellen“. Auch die Justizministerin habe „in gewohnt destruktiver Manier jeden Regelungsbedarf verneint“. Ein Leser der Zeitung ist der Meinung, dass die Passage über die Bundesjustizministerin diese in ihrer Ehre verletzt. Auch das Zitat über die Arbeit der Juristen des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft enthalte Angriffe, die die Betroffenen in ihrer Ehre verletzten. Die dort verwendete Formulierung sei der schlimmste Vorwurf, den man gegen Justizorgane erheben könne, nämlich derjenige der Rechtsbeugung im Sinne des Paragrafen 339 des Strafgesetzbuches. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, bei dem kritisierten Beitrag handele es sich um einen Leitartikel und somit um einen Meinungsbeitrag, in dem der Verfasser nach alter Tradition eine Urteilsschelte übe. Kritik am politischen Personal, in diesem Fall an der Bundesjustizministerin, gehöre zur Presse- und Informationsfreiheit. (2011)