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Zeitung spürt die besten Schnäppchen auf

Eindruck: Werbeflyer der Discounter in redaktionelle Form gebracht

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über „33 März-Schnäppchen“ dreier großer Discounter. Die Redaktion teilt mit, sie habe die „besten Schnäppchen“ für ihre Leser aufgespürt. Ein Nutzer des Internetauftritts sieht in dem Beitrag nicht erkennbare Werbung in redaktioneller Form. Für die Rechtsabteilung der Zeitung ist der Beitrag vom Interesse der Leser gedeckt. Die Redaktion habe diverse Produkte aus den Bereichen Gärtnerei und Freizeitgestaltung vorgestellt. Dabei seien Hinweise auf Sonderangebote von unterschiedlichen Discountern gegeben worden. Dies habe keinerlei werbenden oder wertenden Charakter, sondern sei eine Serviceleistung. Viele Leser seien daran interessiert, möglichst billig einzukaufen. Es sei daher legitim, im Hinblick auf die anstehende Frühjahrssaison auf die unterschiedlichen Produkte in den genannten Bereichen aufmerksam zu machen. (2011)