Redaktion bekennt „schwerwiegenden Fehler“
Gesicht eines verletzten Sportlers während Animation im Bild gezeig
Eine Regionalzeitung veröffentlicht das Foto eines Rodlers, der bei den olympischen Winterspielen in Vancouver gestürzt war. Der schwerstverletzte Sportler wird in Nahaufnahme gezeigt, als er reanimiert wird. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass durch die Nahaufnahme des Gesichts die Menschenwürde des jungen Mannes verletzt worden sei. Er sieht Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 8 (Persönlichkeitsrechte) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Der Redaktionsleiter bekennt, dass die Veröffentlichung des Fotos ein schwerwiegender Fehler gewesen sei, für den man sich entschuldige. Das Foto sei nicht für die Veröffentlichung vorgesehen gewesen und lediglich aus Zeitdruck mit einem anderen Bild verwechselt und veröffentlicht worden. Alle Redaktionsmitglieder seien belehrt worden, dass es dem Pressekodex und dem Selbstverständnis des Hauses widerspreche, Bilder von Sterbenden zu veröffentlichen. Zudem habe sich die Redaktion am Tag nach dem Erscheinen des Fotos auf der Titelseite bei ihren Lesern entschuldigt. (2010)