Sicherheitsrisiko für misshandelte Frauen
Zeitung: Angebot zur Stellungnahme wurde nicht akzeptiert
Mit dem Streit in einem Frauenhaus beschäftigt sich die Onlineausgabe einer türkischsprachigen Tageszeitung unter der Überschrift „Aus dem Zufluchtshaus hinausgeworfen“. Eine Frau kommt in dem Artikel zu Wort. Sie berichtet, von der Leitung des Hauses ohne Begründung auf die Straße gesetzt worden zu sein. Die Zeitung benennt den Stadtteil, in dem das Frauenhaus steht. Der Verein „Frauen helfen Frauen“ beschwert sich über die Zeitung und den von ihr veröffentlichten Beitrag. Darin werde der Standort des Frauenhauses mitgeteilt. Somit entstehe ein Sicherheitsrisiko für Frauen, die in Zukunft ihren misshandelnden Partner verlassen wollen. Zudem sei der Beitrag unsauber recherchiert. Der gekündigten Bewohnerin werde von der Zeitung ein Forum für Verleumdungen geboten. Der tatsächliche Grund für die Kündigung sowie der Ablauf des Geschehens würden nicht beschrieben. Die Mitarbeiterinnen des Vereins seien zu den Vorwürfen nicht gehört worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass sie eine einvernehmliche Lösung des Falles anstrebt, was von der Beschwerdeführerin jedoch abgelehnt worden sei. Die gekündigte Frau habe sich mit der Zeitung in Verbindung gesetzt und sich mit einem Redakteur in einem Restaurant getroffen. Ihre Habseligkeiten habe sie, in Müllsäcken verpackt, bei sich gehabt. Sie habe dem Journalisten ihre Sicht der Dinge geschildert. Mehrere Versuche, mit Mitarbeiterinnen des Frauenhauses telefonisch in Verbindung zu treten, seien gescheitert. Zehn Tage nach Erscheinen des Artikels sei es dem Redakteur gelungen, jemanden von der Leitung der Einrichtung zu erreichen. Das Angebot zur Stellungnahme sei auch bei dieser Gelegenheit abgelehnt worden. Zur Nennung des Stadtteils, in dem das Frauenhaus angesiedelt ist, merkt die Rechtsvertretung an, dass ein Sicherheitsrisiko nicht gegeben sei. Der Stadtteil habe 4500 Einwohner; das Frauenhaus selbst sei nicht als solches erkennbar. Im Übrigen sei der fragliche Beitrag nach Eingang der Beschwerde aus dem Internet entfernt worden. (2011)