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Abdruck eines Bildes ohne Rechtfertigung

Redaktion entschuldigt sich nicht bei all ihren Lesern

Eine in einer Großstadt erscheinende Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Olympia weint“ das Foto eines schwer verletzten Rodlers, der in Nahaufnahme während der Reanimation gezeigt wird. Eine Leserin der Zeitung sieht mit dem Foto die Menschenwürde des Verunglückten verletzt. Es sei entwürdigend, einen Sterbenden so zur Schau zu stellen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung antwortet mit einem Brief, den er der Beschwerdeführerin geschickt hat. Darin bekennt er, dass die Veröffentlichung ein Fehler gewesen sei. Da dieser Fehler dem zuständigen Redakteur, der Leitung der Sportredaktion und auch der Chefredaktion sehr schnell bewusst war, habe man sich bei allen Lesern, die sich gemeldet hätten, schriftlich entschuldigt. Der stellvertretende Chefredakteur bittet auch die Beschwerdeführerin um Entschuldigung. (2010)