Vereinsboss via Facebook bedroht
Öffentliches Interesse und Persönlichkeitsrechte waren abzuwägen
Von Drohungen, Diffamierungen und schlechtem Stil ist in der Berichterstattung der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung die Rede. Es geht um den Präsidenten eines Fußballvereins aus der dritten Liga, den ein Anhänger des Clubs auf der Facebook-Seite des Vereins scharf angegriffen hatte. Die auf Facebook inzwischen gelöschten Kommentare werden zum Teil wörtlich wiedergegeben. Die Zeitung nennt den Namen des Fans. Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, die Berichterstattung verstoße gegen den Pressekodex. Der Vereinsanhänger werde vorverurteilt. Durch die Nennung seines Namens in der Zeitung könnten ihm erhebliche Nachteile im Privatleben und bei einem möglichen Prozess entstehen. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf der Vorverurteilung zurück. Wer sich im öffentlichen Forum eines Vereinsportals bewege und äußere, müsse damit rechnen, dass er gelesen werde. Für etwaige Nachteile im privaten Leben sei nicht das Medium verantwortlich, das eine Veröffentlichung transportiere, sondern der „Veröffentlicher“ selbst.