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Gedrucktes Ergebnis macht „fassungslos“

Daten auf PC-Monitor nicht zu erkennen, wohl aber in der Zeitung

Eine Sonntagszeitung berichtet über die Sendung „Germanys Next Topmodel“. Zum Bericht ist ein Foto gestellt, auf dem zwei Bewerberinnen zu sehen sind, die Bewerbungsformulare in die Kamera halten. Darauf sind persönliche Daten zu erkennen. Ein Leser des Blattes kritisiert, dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der Mädchen. Der zuständige Ressortleiter der Zeitung bemerkt, dass tatsächlich auf dem abgedruckten Bild die Namen und Telefonnummern der beiden Bewerberinnen zu erkennen sind. Das Foto sei so von einer Agentur verbreitet worden. Die Crux in diesem Fall sei, dass am Bildschirm die Daten nicht zu erkennen gewesen seien, wohl aber in der gedruckten Zeitung. Der Autor des Beitrages und er – der Ressortleiter – seien nach dem Erscheinen des Artikels „fassungslos“ gewesen. Mehrere Leser hätten auf den Lapsus hingewiesen. Die Zeitung habe Kontakt zu den auf dem Foto abgebildeten jungen Damen aufgenommen und sich entschuldigt. Diese hätten sich weit weniger verärgert gezeigt als etliche Unbeteiligte. Sie hätten auch keine weiteren Schritte in Erwägung gezogen. Der Ressortleiter habe die Sache nunmehr als abgeschlossen betrachtet. (2009)