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„Knöllchen-Horst“ zieht durch die Stadt

Frührentner als „Hilfs-Sheriff“ sucht bewusst die Öffentlichkeit

„Knöllchen-Horst kostet mich 2.500 Euro!“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Bericht geht es um einen Mann, der in einer Kleinstadt durch die Straßen zieht und Parksünder aufschreibt. „Mehr als 14.000 Parksünder verdanken ihr Bußgeld dem Frührentner“, schreibt die Zeitung. Der Mann wird als mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen beschrieben. Ein Autohändler berichtet laut Bericht darüber, wie er mit dem „Hobby-Sheriff“ in Streit geraten sei. Ergebnis: Am Autohändler blieben 2.500 Euro Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz hängen. Zum Beitrag gehören zwei Fotos. Eines zeigt den Autohändler, das andere „Knöllchen-Horst“. Ein Nutzer des Internet-Auftritts sieht den Mann an den Pranger gestellt. Er hält die identifizierbare Abbildung nicht vereinbar mit den Persönlichkeitsrechten nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die Rechtsabteilung der Boulevardzeitung steht auf dem Standpunkt, die Berichterstattung sei wegen des öffentlichen Interesses nicht zu beanstanden. 14.000 Menschen seien durch das „Hobby“ von „Knöllchen-Horst“ betroffen. Diese Tatsache stütze die Meinung, dass es sich bei dem Mann um eine Person des öffentlichen Interesses handele. Der selbsternannte „Hilfs-Sheriff“ suche bewusst die Öffentlichkeit und gefalle sich in der Rolle eines Einzelkämpfers. Er sende regelmäßig Faxe an die Redaktion, in denen er über seine Tätigkeit berichte. Auch kommentiere er die Medienberichte, die sich seinem Tun widmeten. Auch im Fernsehen habe man ihm bei der Arbeit zusehen können. (2011)