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Mädchen hat mit zwölf Sex und mit 13 ein Kind

Betroffene und Eltern mit der Berichterstattung einverstanden

„Deutschlands jüngste Eltern“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht in dem Bericht um ein minderjähriges Paar, das kürzlich ein Baby bekommen hat. Dem Beitrag ist ein Video mit der folgenden Textpassage über den Vater des Kindes beigestellt: „Seinen ersten Sex hatte er mit Katrin, als sie noch 12 war. Seitdem ist er auf Bewährung. Geschlechtsverkehr mit Kindern ist strafbar“. Eine Nutzerin des Online-Auftritts hält diesen Text für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Außerdem verstoße der Beitrag gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Jugendschutz). Der Bericht führe dazu, dass das Mädchen dauerhaft mit dem Stigma „Sex mit 12“ verbunden wäre. Dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte. Die Rechtsabteilung der Boulevardzeitung macht darauf aufmerksam, dass die kritisierte Passage nur einen kleinen Teil der Gesamtberichterstattung über „Deutschlands jüngste Eltern“ betreffe. Das im Bericht erwähnte junge Elternpaar habe sich selbst bei der Zeitung gemeldet. Angesichts des jugendlichen Alters der beiden habe man schriftlich das Einverständnis der Eltern eingeholt. Für weitere Berichte, Interviews, sowie Foto- und Filmaufnahmen hätten nicht nur die jungen Leute, sondern auch ihre Eltern zur Verfügung gestanden. Den Umstand, dass die beiden Minderjährigen Sex hatten, als Katrin noch 12 Jahre alt gewesen sei, habe die Redaktion lediglich erwähnt, um die Schwangerschaft und die Bewährungsstrafe des jungen Vaters zu erklären. In der gesamten Berichterstattung sei es vorwiegend darum gegangen, wie die jungen Eltern ihr Leben mit der kleinen Tochter meistern. In jeder Phase der Berichterstattung seien die Eltern der jungen Leute eingebunden und einverstanden gewesen. (2010)