Alter Mann saß tot im Auto
Seine Persönlichkeitsrechte und die seiner Angehörigen verletzt
„Nackter Mann saß tot im Auto“ titelt die Online-Regionalausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um einen Rentner, der mit heruntergelassener Hose in seinem Wagen aufgefunden worden war. Er wird von der Zeitung als „Wolfgang B.“ bezeichnet. Die Redaktion berichtet, der Gerichtsmediziner habe festgestellt, dass der Mann offenbar dabei war, „sexuelle Handlungen an sich selbst auszuüben“. Dabei soll er einen Herzinfarkt erlitten haben. Der Beitrag enthält drei Fotos. Auf dem größten ist unter anderem ein Sarg zu sehen, vor dem Angehörige des Mannes knien. Ein Nutzer des Internetauftritts sieht durch die Berichterstattung Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte des Mannes verletzt. Auch gegen die Persönlichkeitsrechte der Angehörigen habe die Zeitung verstoßen. Der Tote sei für sein Umfeld identifizierbar. Ein öffentliches Interesse an den Umständen des Todes sei nicht ersichtlich. Die Rechtsvertretung des Verlages verweist auf die regionale Verbreitung des Beitrages. In diesem Bereich sei der Vorgang von öffentlichem Interesse gewesen. Die Berichterstattung sei in vollem Umfang zutreffend. Der Gerichtsmediziner habe ausdrücklich bestätigt, dass der Mann ohne Zweifel während der Masturbation ums Leben gekommen sei. Somit sei ein Verstoß gegen die Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit) auszuschließen. Auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Toten und seiner Angehörigen liege nicht vor, da die Zeitung nicht identifizierend berichtet habe. Die Rechtsabteilung argumentiert abschließend, dass die Berichterstattung angesichts der außergewöhnlichen und feststehenden Umstände des Falles insgesamt als sehr zurückhaltend zu bezeichnen sei. Zunächst sei ein Verbrechen vermutet worden. Dabei habe die starke Polizeipräsenz, verbunden mit einem Hubschraubereinsatz, für Aufsehen und ein großes öffentliches Interesse gesorgt.