Kindermörder beschreibt seine Untaten
Chat-Protokolle in der öffentlichen Verhandlung vom Gericht verlesen
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über den Prozess gegen einen geständigen Kindermörder. Sie veröffentlicht Auszüge aus den im Gerichtssaal verlesenen Chat-Protokollen des Angeklagten, in denen er über seine Lust am Kindesmissbrauch schreibt. Textprobe: „16. Oktober 2008: Gib ihnen die Befriedigung, die sie wünschen. Nach dem ersten Oralverkehr am See – Steine zum Beschweren findet man meist am Uferbereich“. Ein Nutzer des Internetauftritts erkennt einen Verstoß gegen Ziffer 11, Richtlinie 11.1, des Pressekodex (Sensationsberichterstattung). Durch die Veröffentlichung vulgärer und menschenverachtender Passagen aus den Chat-Protokollen sieht er Ansehen und Würde der Opfer sexuellen Missbrauchs und ihrer Angehörigen verletzt. Die Fantasien des Täters erhielten durch die Veröffentlichung eine nicht hinnehmbare Plattform. Die Opfer würden verspottet und die Wahrheit in den Hintergrund gedrängt. In der Stellungnahme der Rechtsabteilung der Zeitung heißt es, es sei nicht die Intention des kritisierten Beitrages gewesen, Opfer und Angehörige in ihrer Würde zu verletzen. Im Gegenteil habe die Redaktion versucht, die Abgründe der pädophilen Neigung des Täters darzustellen. Durch die Wiedergabe einiger Passagen aus den Chat-Protokollen sei dem Leser deutlich geworden, wie der Täter über seine potentiellen Opfer gedacht habe. Eine bloße Umschreibung der Protokoll-Aussagen hätte diesen Einblick nicht ermöglicht.