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Aus einem Gefängnis falsch berichtet

Einzelheiten stimmen nicht – Foto ohne Symbol-Hinweis führt in die Irre

Weihnachten in einer Justizvollzugsanstalt ist Thema in einer Regionalzeitung. Die Überschrift des Beitrages lautet: „Weihnachten kocht die härtesten Jungs weich“. Die Redaktion lässt Gefangene zu Wort kommen und gibt Einblick in die Abläufe während der Weihnachtstage. Eine Passage aus dem Bericht: „Weihnachten muss sein. Auch in einem Gefängnis wie (…), und deshalb hat Anstaltsleiter (…) für den heutigen Tag ein kleines Geschenk für die meisten der 400 Häftlinge. Statt eines Hofgangs gibt es deren zwei, wer mag und darf, kann sich mit einem oder zwei Mitgefangenen zum Kartenspielen in seiner Zelle treffen und zum Mischbrot am Abend gibt´s paniertes Schnitzel.“ Ein beigefügtes Foto zeigt einen Adventskranz in einem Gefangenentrakt. Die Bildunterschrift lautet: „Der Adventskranz ist das Symbol für die Zeit des Wartens und des Erwartens: Für Strafgefangene ist die Weihnachtszeit im Gefängnis auch deshalb besonders schwierig.“ Ein Leser der Zeitung weist auf mehrere Fehler hin. Der Beitrag suggeriere, der Anstaltsleiter habe für die Insassen ein kleines Geschenk zu Weihnachten. Ein zweiter Hofgang sei jedoch an jedem Samstag obligatorisch. Der Hofgang sei am Weihnachtstag zugunsten eines Kirchgangs am Nachmittag sogar um eine Stunde gekürzt worden. Es sei falsch, wenn behauptet werde, zu Weihnachten werde etwas gewährt, was sonst nicht der Fall sei. Ebenso obligatorisch sei, dass die Häftlinge sich jeden Tag mit anderen Gefangenen treffen könnten. Die Beschwerdeführer hält der Redaktion außerdem die Behauptung vor, die meisten Gefangenen säßen bis nach Dreikönig ohne Arbeit in ihren Zellen. Dies sei falsch. Schon zwei Tage nach Heiligabend seien die Werkstätten wieder geöffnet worden. Der Beschwerdeführer kritisiert auch das Foto. Es sei nicht als Symbolfoto gekennzeichnet und zeige nicht das Innere dieser JVA. Diesen Eindruck erwecke jedoch das Bild beim Leser, da die entsprechende Erläuterung fehle. Chefredaktion und Rechtsabteilung der Zeitung berichten von einem Gespräch, das die Autorin mit dem Leiter der Haftanstalt geführt habe. Sie habe ihren Gesprächspartner so verstanden, dass es sich hier um Vergünstigungen zu Weihnachten handele und diese nicht darauf zurückzuführen seien, dass Heiligabend diesmal auf einen Samstag gefallen sei. Die Redakteurin habe die im Gespräch genannten Vergünstigungen beschrieben, weil sie davon ausgegangen sei, dass jeder Anstaltsleiter einen Ermessensspielraum habe. Die Aussage „die Werkstätten blieben bis nach Dreikönigstag geschlossen“ habe sich in der Tat als objektiv unzutreffend herausgestellt. Hier handele es sich um ein trotz aller Sorgfalt mögliches Missverständnis. Beim Foto werde schon aus der Quellenangabe (kirchensite.de) ersichtlich, dass es sich um kein dokumentarisches Bild aus der beschriebenen JVA handele. Daher habe sich ein gesonderter Hinweis auf seinen Symbolcharakter erübrigt.