Dem Oberkellner einen Gefallen getan?
Die „Costa Concordia“ fuhr gefährlich nah an der Küste bei Giglio
Das Unglück des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Die Überschrift lautet: „Mein Bruder fährt gleich ganz dicht an uns vorbei“. Der Autor des Beitrages konzentriert sich darauf, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Er wirft die Frage auf, ob der Kapitän mit dem später verhängnisvollen Manöver einem Oberkellner und dessen Familie eine Freude bereiten wollte. Der Autor berichtet, er habe bei Facebook den unfassbaren Eintrag einer „Patrizia“ – Schwester des Oberkellners – gefunden. Der lautete: „In Kürze wird die Concordia mit einem Bruder sehr, sehr nah an uns vorbeifahren. Ein Riesengruß an meinen Bruder, der in Savona von Bord gehen wird, um ein bisschen Urlaub zu genießen“. Im Beitrag werden der Name des Oberkellners, sowie der Facebook-Name seiner Schwester („Patrizia“) und der Wohnort der Familie (Giglio) genannt. Ein Leser der Zeitung sieht die Ziffer 8, Richtlinie 8.1, des Pressekodex verletzt. Die Nennung der Namen und des Wohnortes der Familie des Oberkellners verletze massiv deren Persönlichkeitsrechte. Die Rechtsvertretung des Verlages teilt mit, die genannten Einzelheiten gingen im Wesentlichen auf Facebook-Eintragungen zurück. Außerdem seien diese Details bereits von italienischen Online-Redaktionen auf verschiedenen Internetseiten veröffentlicht worden. Der Verlag vertritt die Auffassung, dass das öffentliche Interesse an dem Schiffsunglück höher einzustufen sei, als die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Wer seine Informationen auf Facebook ungeschützt einstelle, sei mit der Wiedergabe der dort von ihm selbst veröffentlichten Informationen einverstanden. (2012)