Lehrer muss sich wegen Missbrauchs verantworten
Zeitung hat presseethische Grundsätze nicht verletzt
„Lehrer sitzt in U-Haft“ und „Pädagoge soll elfjähriges Mädchen belästigt haben“ – unter diesen Überschriften berichtet eine Regionalzeitung über einen 48-jährigen Lehrer, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Mädchens in Untersuchungshaft sitzt. Die Zeitung berichtet, der Vorfall habe sich in einem Schwimmbad abgespielt. Sie nennt den Ort, aus dem der Mann kommt und wo er heute in einer Zweitwohnung lebt. Der Lehrer unterrichte an einer bestimmten Schule mit angeschlossenem Internat. Mit Missbrauchsfällen in deren Umfeld sei er nicht in Verbindung zu bringen. Die Mitarbeitervertretung der Schule sieht diese durch die Berichterstattung in Verruf gebracht. Die angebliche Tat habe nicht in der Schule, sondern in einem Schwimmbad stattgefunden. Trotzdem werde jedoch die Schule genannt und mit dem Hinweis auf das Internat, eine von der Schule getrennte Einrichtung, in Verbindung gebracht. Außerdem sei der betreffende Lehrer durch detaillierte Angaben identifizierbar gemacht worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, dass der Beschwerdeführer die Darstellung des Sachverhalts in den Beiträgen nicht bestreite. Gleichzeitig betont sie, dass der betreffende Pädagoge nach derzeitigem Kenntnisstand wegen des Vorfalls angeklagt und rechtskräftig verurteilt worden sei. Dem Mann sei bereits Wochen vor Prozessbeginn von der Schule gekündigt worden. Unabhängig vom konkreten Fall sei er schon ein Jahr zuvor in einem Schwimmbad aufgefallen, wo er sich Kindern genähert haben soll. Bereits damals sei er von der Kriminalpolizei vernommen worden. Der Schule sei auch bekannt, dass der Mann eine Sexualtherapie begonnen habe. Die Rechtsabteilung argumentiert weiter, die Redaktion habe auf die Nennung des Namens des Betroffenen verzichtet. Die kritisierte Veröffentlichung von Einzelheiten sei gerechtfertigt, da ein dringender Tatverdacht vorgelegen habe. Dieser habe zur Untersuchungshaft geführt. Hinzu komme ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit an diesem Fall, da es im Nachbarinstitut der Schule, dem Internat, in der jüngeren Vergangenheit Missbrauchsfälle gegeben habe. (2011)